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VBL-Spielleitung nimmt Spielwertungen in der 2. Bundesliga Frauen Pro vor

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2. Bundesligen: VBL-Spielleitung nimmt Spielwertungen in der 2. Bundesliga Frauen Pro vor

22.11.2024 • 2. Bundesligen Autor: Holland, Christian 163 Ansichten

In der 2. Bundesliga Frauen Pro wurden durch die Spielleitung der Volleyball Bundesliga (VBL) drei Spielwertungen vorgenommen. Strittig waren jeweils Auslegungsfragen des Lizenzstatuts zur regelkonformen Zusammenstellung der Mannschaften, die anschließend in einem Verfahren der Lizenzligaspruchkammer rechtlich geprüft wurden.

Anfang Oktober hatten sich die Clubs SSC Freisen - BBSC Berlin mit 2:3, BayerVolleys Leverkusen - NawaRo Straubing mit 1:3 und Rote Raben Vilsbiburg - Binder Blaubären TSV Flacht mit 3:1 getrennt. Diese drei Spiele werden nunmehr jeweils mit 0:3 (0:75) gegen den SSC Freisen, NawaRo Straubing und die Roten Raben Vilsbiburg gewertet. Die Veränderungen sind in der aktuellen Tabelle berücksichtigt.
 
In allen Partien wurden infolge von Spielerwechseln bzw. Libera-Austauschaktionen gegen die engen Vorgaben von Ziffer 33.1.3 Lizenzstatut verstoßen, wonach "in jeder Mannschaft während eines Spiels durchgängig mindestens zwei Spielerinnen, deren Ursprungsverband der Deutsche Volleyball-Verband ist, auf dem Spielfeld stehen" müssen. Bei Verstößen sieht das Lizenzstatut die Entscheidung auf Spielverlust vor.
 
Gegen diese Entscheidungen der Spielleitung hatten die drei betroffenen Clubs Einspruch eingelegt und die fehlende Bestimmtheit der Regelung im Lizenzstatut angegriffen. Strittig war u.a., wie nicht-aktiv am Spiel teilnehmende Libera-Spielerinnen zu behandeln sind. Die zuständige Lizenzligaspruchkammer hat die Einsprüche zurückgewiesen und die Wertungen der Spielleitung bestätigt. Die Vereine haben auf eine Berufung vor dem DVV-Verbandsgericht verzichtet, so dass das Urteil und die vorgenommenen Spielwertungen rechtskräftig sind.
 
In der Urteilsbegründung hat die Lizenzligaspruchkammer insbesondere betont, dass der Regelungskern von Ziffer 33.1.3 eindeutig sei. Mit Hinblick auf die Auslegung der Formulierung "auf dem Spielfeld" in Bezug auf die Libera stellte die Kammer fest, dass eine nicht aktiv auf dem Spielfeld stehende Libera nicht dem Spielgeschehen zugeordnet werden kann. Eine Analogie, eine nicht aktive Libera müsse als "auf dem Spielfeld stehend" angesehen werden, sei angesichts des Regeltextes und der Vielzahl von denkbaren Einsatzvariationen nicht möglich.
 
"Entscheidungen über Sieg und Niederlage am grünen Tisch sind nie gut", kommentiert VBL-Geschäftsführer Daniel Sattler die Umstände. "Wir haben uns mit den Clubs deswegen darauf verständigt, die Regelung mit Blick auf eine klarere und einfachere Handhabung für die kommende Saison nochmals zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen." Infolge der Vorfälle hat die VBL bereits in der laufenden Saison weiterführende Klarstellungen und Auslegungen veröffentlicht.

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