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SWD powervolleys Düren: Ab sofort gilt die 2G-Regel

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Bundesligen: SWD powervolleys Düren: Ab sofort gilt die 2G-Regel

11.11.2021 • Bundesligen Autor: SWD powervolleys 2781 Ansichten

Weil die Corona-Zahlen im Kreis Düren dramatisch angestiegen sind, hat sich der Volleyball-Bundesligist SWD powervolleys Düren dazu entschlossen, ab sofort die 2G-Regel für den Besuch der Heimspiele in der Arena Kreis Düren einzuführen.

Das bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher der Spiele neben der Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes einen Nachweis erbringen müssen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Die Vorlage eines negativen Tests ist grundsätzlich nicht mehr ausreichend.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten, die noch ungeimpft sind, beziehungsweise deren Immunisierung noch nicht abgeschlossen sein kann: Da diese mehrmals pro Woche in den Schulen getestet werden, gilt für diese Gruppe weiterhin die 3G-Regel. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien reicht die Vorlage eines gültigen Schülerausweises aus. Ferner gilt die 3G-Regel auch weiterhin für Personen, die einen anerkannten Nachweis erbringen können, dass sie sich medizinisch begründet nicht impfen lassen können.

"Als Veranstalter unserer Heimspiele haben wir auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Bei dem aktuellen Infektionsgeschehen müssen wir unter den gegebenen Umständen versuchen, das Risiko einer Infektion für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer weiter zu reduzieren. Dieses Vorgehen entspricht auch der Empfehlung des Gesundheitsamtes des Kreises Düren." begründet Geschäftsführer Benjamin Kaulen die Maßnahme.

Für den Besuch der Heimspiele in der Arena Kreis Düren galt bisher entsprechend der Coronaschutz-VO NRW die 3G-Regel. Für das anstehende Spiel gegen Berlin am Samstag (13.11.2021) wird die neu eingeführte 2G-Regel bereits angewendet. Die SWD powervolleys schließen sich damit den Maßnahmen des Kreises Düren an. Seit Mittwoch ist eine sogenannte Allgemeinverfügung im Kreis Düren in Kraft, die die 2G-Regel für alle festlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Karneval vorschreibt und für alle anderen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (darunter fallen die Bundesliga-Heimspiele) empfiehlt.

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