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DVV: Übergangsregeln des DVV

29.04.2020 • DVV Autor: DVV 10361 Ansichten

Nach dem Shutdown und Saisonabbruch aufgrund der Covid-19-Pandemie in den letzten Monaten, hat der Deutsche Volleyball-Verband gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), angelehnt an dessen Leitplanken, Übergangsregeln für eine Aufnahme des verantwortungsvollen Sporttreibens im Volleyball und Beachvolleyball erarbeitet.

Übergangsregeln des DVV - Foto: Conny Kurth

Foto: Conny Kurth

Die Sportminister*innen der Länder haben sich in ihrer Telefonkonferenz am Montag einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden und gestern Abend den entsprechenden Beschluss dazu gefasst. Das Gesamtkonzept wird nun der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen für die Gespräche ab dem 30. April übergeben.

Die Konferenz der Landessportbünde hat am Samstag bereits zusammen mit dem DOSB eine gemeinsame und bundesweit einheitliche Position für einen schrittweisen Wiedereinstieg erarbeitet, um der Politik eine überzeugende Grundlage für die wichtigen Diskussionen in dieser Woche anzubieten. Unter Abwägung der Chancen aber auch der Risiken entstand folgende gemeinsame Mitteilung: Gemeinsame Position DOSB und Landessportbünde

Die DOSB-Leitplanken und Übergangsregeln des Sports machen klar, dass es sich um ein ?neues? vereinsbasiertes Sporttreiben handelt, das zunächst auf Freiluftaktivitäten abzielt und vollumfänglich die behördlichen Regelungen berücksichtigt. Erst in späteren Lockerungs-Schritten (die ggf. im Falle von weiterhin beherrschbaren Neuinfektionszahlen anstehen) wird sich der Sport mit Bewegungsangeboten in der Halle auseinandersetzen und dabei ebenso wie bisher als Handlungsmaxime stets im Blick haben, die Risiken für Infektionen zu minimieren. Sukzessive sollen anschließend auch die Rückkehr zum Wettkampfbetrieb in den Blick genommen werden, sobald die Pandemie-Situation hierfür reif ist.

DVV-Übergangsregeln

Stand 27.04.2020

Die folgenden Empfehlungen setzen die absolute Vorsicht im Umgang mit sozialen Kontakten im privaten Umfeld voraus, da dies die häufigere Ursache für Infektionen ist. Wir setzen daher in allen Vereinen auf eine gründliche Belehrung der Vereinsmitglieder im Umgang mit sozialen Kontakten im privaten Umfeld.

Jede/r Teilnehmer/in einer Sportgruppe bekommt einen Belehrungsbogen (folgt) mit Informationen zum Thema Hygiene und Gefahren zur Verfügung gestellt und unterschreibt einmalig:

- Dass die darauf befindlichen Inhalte gelesen, verstanden, akzeptiert und umgesetzt werden.
- Dass der offizielle Fragebogen zum Wohlbefinden (derzeit für Leistungssportler verbindlich) bekannt ist und man im Falle eines der Symptome sich sofort:
- An eine der verantwortlichen Stellen wendet und ggf. auf Covid-19 testen lässt.
- Sich in häusliche Quarantäne begibt und der Sportgruppe fernbleibt.

Tagesaktuelle Informationen sind auf der Website des RKI zu finden:

Sportartspezifische Merkmale

Volleyball und Beach-Volleyball gehören zu den kontaktlosen Sportarten. Die gegnerischen Teams sind durch das Netz getrennt, eine mögliche Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs könnte allerdings eine Abstandhaltung zum Netz notwendig machen. Die Mannschaftsstärke beim Volleyball beträgt 10 bis 14 Personen, ist aber auf 2 Personen reduzierbar (Beach-Volleyball). Der Mindestabstand von 2 Metern ist im Training einhaltbar, im Wettkampf allerdings nicht. Beach-Volleyball stellt eine sinnvolle Alternative dar, da unter freiem Himmel und in kleineren Gruppengrößen agiert wird. Die Mannschaftsstärke von 2 Personen sowie ein ausreichender Abstand sind hier umsetzbar. Sonderbedingungen, die beim Beach-Volleyball eingeführt werden könnten, sind etwa die Vermeidung von Aufschlägen und Angriffen in die Mitte, da hier ein direkter Kontakt/Berührungen von Spielern möglich sind. Beach-Volleyball ist in der aktuellen Situation also generell sinnvoller als Hallensportarten.

Nach Rücksprache mit der medizinischen Kommission des DOSB scheint das Risiko der Ballberührung, laut Einschätzung der Experten, gering. Der Ball sollte häufig gereinigt werden und ggfs. sollte pro Person ein eigener Ball verwendet werden.

Beratung

Zur Beratung wurden folgende Personen und Leitlinien herangezogen:

DOSB-Leitplanken und Hygiene-Tipps
Verbandsarzt Beach-Volleyball: Dr. Michael Tank
Verbandsärzte Volleyball: Dr. Stefan Hemmer, Kai Dragowsky, Dr. Karsten Holland
Vorstand Deutsche Volleyball Jugend
Generell gilt die Einhaltung der DOSB Leitplanken & DOSB Hygiene Tipps, dazu im Speziellen:

Spiel- und Sportbetrieb (eigenständige Ausübung der Sportart ohne Anleitung)

Alle Sportler/innen bestätigen die Kenntnis der Sonderregeln und der besonderen Fürsorgepflicht
Ausübung im Freien zu bevorzugen; ggf. ist in allen Sporthallen auf eine ausreichende Belüftung zu achten
Möglichst kleine Gruppen zu bevorzugen (Orientierung an den DOSB Empfehlungen: Bis zu 5 Sportler*innen unter besonderer Beachtung von Hygienevorschriften und besonders kontrollierten Trainingsabläufen sowie in geschützten Trainingsstätten)
Kein Körperkontakt
Abstand von mindestens 2m zueinander einhalten
Abstand von 1-2m zum Netz muss eingehalten werden
keine direkten Ballaktionen am Netz
wenn möglich keine Aufschläge/Angriffe in die Mitte zweier Spieler/innen (da direkter Kontakt verursacht wird)
ggfs. mit (neu zu entwickelnden) Sportmasken spielen
viel schwitzende Menschen sollten noch mehr Abstand zu anderen Personen halten
gründliches Händewaschen vor und nach dem Sport
Duschen und Umziehen nach dem Training zu Hause
Trainingsbetrieb (unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers)

Alle Sportler/innen bestätigen die Kenntnis der Sonderregeln und der besonderen Fürsorgepflicht
Training im Freien zu bevorzugen. Ggf. ist in allen Sporthallen auf eine ausreichende Belüftung zu achten
Möglichst kleine Gruppen zu bevorzugen (Orientierung an den DOSB Empfehlungen: Bis zu 5 Sportler*innen unter besonderer Beachtung von Hygienevorschriften und besonders kontrollierten Trainingsabläufen sowie in geschützten Trainingsstätten; Trainingsgruppen sollten in der Zusammensetzung festgelegt und vorerst nicht geändert werden)
Die gesamte Mannschaft ist in konstant bleibende Kleingruppen aufzuteilen. Dadurch wird im Falle einer Infektion der Kontakt zu anderen Spieler/innen limitiert und die anderen Kleingruppen können den Trainingsbetrieb fortsetzen
Kein Körperkontakt (Während des Trainings; insbesondere bei Begrüßung/Verabschiedung/ kein Abklatschen nach Spielzügen)
Mannschaftsbesprechungen, Mannschaftsfeiern und weitere Zusammenkünfte sind verboten
Mindestabstand von 2m einhalten (Übungsformen ohne Block; Hinterfeld Angriffe usw.)
Abstand von 1-2m zum Netz muss eingehalten werden
keine direkten Ballaktionen oberhalb der Netzkante am Netz
es werden Übungsformen gewählt, die Kollisionen vermeiden/unmöglich machen (keine zwei Personen in der Abwehr, oder Annahme)
ggfs. mit (neu zu entwickelnden) Sportmasken spielen
viel schwitzende Menschen sollten noch mehr Abstand zu anderen Personen halten
Alle Trainingsteilnehmer erscheinen bereits umgezogen zum Training
Die Anreise erfolgt, entgegen der soziökonomischen und ökologischen Gesichtspunkte, nicht in Fahrgemeinschaften
gründliches Händewaschen in allen Trinkpausen, vor und nach dem Training
Duschen und Umziehen nach dem Training zu Hause
Vor und nach jedem Training werden die Trainingsutensilien desinfiziert
Trainingsteilnehmer sollten ihr eigenes Handtuch und Getränk mitbringen und diese auch beschriften
Ggf. Wettkampfbetrieb
Ein Wettkampfbetrieb wird mit Stand 27.04.2020 mit dem aktuellen Wissensstand als unrealistisch angesehen. Die folgenden Anmerkungen stellen Grundgedanken für die Zukunft dar, die aber aktuell nicht eingehalten werden können.

Alle Sportler/innen bestätigen die Kenntnis der Sonderregeln und der besonderen Fürsorgepflicht
Unter den derzeit exisiterenden Volleyball-Regeln ist eine hundertprozentige Umsetzung der DOSB Leitplanken für den Wettbewerbssport nicht möglich
Mindestabstand nur mit Regeländerungen einhaltbar (Abstand von 1m zum Netz muss eingehalten werden ? extra Linie), keine direkten Ballaktionen oberhalb der Netzkante am Netz (bspw. Block), mögliche Erhöhung des Netzes (ca. 20 cm) um einen ?Spielfluss? zu ermöglichen, wenn möglich keine Aufschläge/Angriffe in die Mitte (da direkter Kontakt verursacht wird)
ggfs. mit (neu zu entwickelnden) Sportmasken spielen
viel schwitzende Menschen sollten noch mehr Abstand zu anderen Personen halten
Alle SpielerInnen erscheinen bereits umgezogen zum Spiel
Die Anreise erfolgt, entgegen der soziökonomischen und ökologischen Gesichtspunkte, nicht in Fahrgemeinschaften
gründliches Händewaschen, in allen Auszeiten, Satzpausen vor und nach dem Spiel und bei ggf. weiteren, größeren Pausenzeiten
Duschen und Umziehen nach dem Spiel zu Hause bzw. im Hotel
Vor dem Spiel und nach jedem Satz werden die Spielutensilien, die Spielerbänke, Auswechseltafeln usw. desinfiziert
SpielerInnen haben ihr eigenes, beschriftetes Handtuch und Getränk
TrainerInnen und weitere BetreuerInnen müssen Mundschutz tragen und Hygieneregeln ebenfalls beachten
Der Staff trägt Mundschutz und wird auf ein Mindestmaß an Personen reduziert
Gesellige ?Auswertungen/Nachbetrachtungen/geselliges Ausklingen? ist verboten
In allen Sporthallen ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten
Die Verbandsärzte des Deutschen Volleyball-Verbandes werden sich alle 14 Tage in gemeinsamen Videokonferenzen zu aktuellen Entwicklungen austauschen und die Empfehlungen eventuell anpassen.



Sportartspezifische Übergangsregelungen der DOSB Spitzensportverbände: DOSB

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