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Regel: KAPITÄN

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Regel: KAPITÄN

Regel: 5.1 KAPITÄN

Regel: 5.1.1

VOR DEM SPIEL unterschreibt der Mannschaftskapitän den Spielberichtsbogen und vertritt seine Mannschaft bei der Auslosung.

Siehe Regel: 7.1 26.2.1.1

Regel: 5.1.2

WÄHREND DES SPIELS fungiert der Mannschaftskapitän als Spielkapitän, wenn er spielt. Befindet sich der Mannschaftskapitän nicht auf dem Feld, muss der Trainer oder er selbst einen anderen Spieler benennen, der die Aufgaben des Spielkapitäns übernimmt. Der Spielkapitän behält seine Verantwortung solange, bis er ausgewechselt wird, der Mannschaftskapitän wieder spielt oder der Satz endet.

Der Spielkapitän ist das einzige Mannschaftsmitglied, dem es gestattet ist, mit den Schiedsrichtern zu sprechen, wenn sich der Ball nicht im Spiel befindet:

Siehe Regel: 6.2 20.1.3 9.2

Regel: 5.1.2.1

Um Erläuterungen über die Anwendung oder Auslegung der regeln zu erbitten und auch Bitten und Beschwerden seiner Mannschaftsmitglieder zu übermitteln. Wenn der Spielkapitän mit der Erläuterung des ersten Schiedsrichters nicht einverstanden ist, kann er gegen diese Entscheidung protestieren. Er muss dem ersten Schiedsrichter sofort mitteilen, dass er sich das Recht vorbehält, am Ende des Spiels einen offiziellen Protest im Spielberichtsbogen einzutragen;

Siehe Regel: 24.2.4

Regel: 5.1.2.2

Um die Genehmigung zu erbitten:

a) die Spielerkleidung ganz oder teilweise zu wechsel
b) die Aufstellung der Mannschaft zu überprüfen,
c) den Boden, das Netz, den Ball usw. zu überprüfen;

Siehe Regel: 4.3 4.2.2 7.4 1.2 2. 3.

Regel: 5.1.2.3

Um Auszeiten und Auswechslungen zu beantragen

Siehe Regel: 8. 16.4 16.2.1

Regel: 5.1.3

NACH DEM SPIEL hat der Mannschaftskapitän:

Siehe Regel: 6.3

Regel: 5.1.3.1

Den Schiedsrichtern zu danken und den Spielberichtsbogen zur Bestätigung des Resultats zu unterschreiben

Siehe Regel: 26.2.3.3

Regel: 5.1.3.2

Die Möglichkeit, falls er (oder der eingewechselte Spielkapitän) zuvor seine gegenteilige Auffassung dem ersten Schiedsrichter mitgeteilt hat, diese zu bestätigen und als offiziellen Protest im Spielberichtsbogen einzutragen bzw. eintragen zu lassen.

Siehe Regel: 5.1.2.1 26.2.3.2

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