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Regel: 5.1.3.2

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Regel: 5.1.3.2

Regel: 5.1.3.2

Die Möglichkeit, falls er (oder der eingewechselte Spielkapitän) zuvor seine gegenteilige Auffassung dem ersten Schiedsrichter mitgeteilt hat, diese zu bestätigen und als offiziellen Protest im Spielberichtsbogen einzutragen bzw. eintragen zu lassen.

Siehe Regel: 5.1.2.1 26.2.3.2

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