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im Falle eines Protestes nach der Zustimmung des ersten Schiedsrichters eine Erklärung des Mannschaftskapitäns über den Vorfall, der Anlass für den Protest ist, auf dem Spielberichtsbogen einzutragen oder dem Mannschaftskapitän zu erlauben, die selbst zu tun.
Siehe Regel: 5.1.2.1 5.1.3.2 24.2.4
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