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Regel: VERÄNDERUNG DER KLEIDUNG

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Regel: VERÄNDERUNG DER KLEIDUNG

Regel: 4.4 VERÄNDERUNG DER KLEIDUNG

Der erste Schiedsrichter kann einem oder mehreren Spielern gestatten:

Siehe Regel: 24.

Regel: 4.4.1

barfuss zu spielen;

Regel: 4.4.2

durchnässte Spielerkleidung zwischen den Sätzen oder nach einer Auswechslung zu wechseln, vorausgesetzt, dass die neue Spielerkleidung in Farbe, Modell und Nummer gleich ist.

Siehe Regel: 4.3 8.

Regel: 4.4.3

Bei kühlem Wetter in Trainingsanzügen zu spielen, vorausgesetzt dass diese bei der gesamten Mannschaft in Farbe und Modell gleich (ausgenommen ist der Libero) sowie entsprechend der Regel 4.3.3.1 nummeriert sind.

Siehe Regel: 4.1.1 20.2

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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