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Regel: FAHNENZEICHEN DER LINIENRICHTER

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Regel: FAHNENZEICHEN DER LINIENRICHTER

Regel: 28.2 FAHNENZEICHEN DER LINIENRICHTER

Die Linienrichter müssen die Art des begangenen Fehlers durch die offiziellen Fahnenzeichen anzeigen und das Zeichen für einen Moment beibehalten.

Siehe Regel: 12

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