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Regel: GERINGFÜGIGE UNKORREKTHEITEN

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Regel: GERINGFÜGIGE UNKORREKTHEITEN

Regel: 22.1 GERINGFÜGIGE UNKORREKTHEITEN

Geringfügige Unkorrektheiten werden nicht mit Sanktionen belegt. Der 1. Schiedsrichter hat die Aufgabe vorzubeugen, dass dabei nicht ein Ausmaß erreicht wird, das Sanktionen zur Folge hätte. Dies geschieht durch Verwarnung der Mannschaft über den Mannschaftskapitän (verbal oder mittels Handzeichen).

Diese Verwarnung ist keine Bestrafung und hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Sie wird nicht im Spielberichtsbogen eingetragen.

Siehe Regel: 5.1.2 22.3

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