volleyballer.de - Das Volleyball Portal

Startseite
Regel: EINDRINGEN UNTERHALB DES NETZES (Übertritt, Eintritt)

Mit der Suchfunktion kannst Du die Hallen-Volleyball-Regeln durchsuchen.

Regel: EINDRINGEN UNTERHALB DES NETZES (Übertritt, Eintritt)

Regel: 12.2 EINDRINGEN UNTERHALB DES NETZES (Übertritt, Eintritt)

Regel: 12.2.1

Das Eindringen in den gegnerischen Raum unterhalb des Netzes ist erlaubt, wenn dabei der Gegner nicht behindert wird.

Regel: 12.2.2

Eindringen in das gegnerische Feld über die Mittellinie:

Siehe Regel: 1.3.3

Regel: 12.2.2.1

Die Berührung des gegnerischen Feldes mit einem Fuß (beiden Füßen) oder mit einer Hand (beiden Händen) ist gestattet, wenn ein Teil des übertretenden Fußes (Füße) oder der Hand (Hände) sich auf der Mittellinie oder direkt über ihr befindet (befinden).

Siehe Regel: 1.3.3

Regel: 12.2.2.2

Das Berühren des gegnerischen Feldes mit einem anderen Körperteil ist untersagt.

Regel: 12.2.3

Nachdem der Ball aus dem Spiel ist, darf ein Spieler in das gegnerische Feld eindringen.

Siehe Regel: 9.2

Regel: 12.2.4

Ein Spieler darf in die gegnerische Freizone eindringen, vorausgesetzt, dass er das gegnerische Spiel nicht behindert.

zur Kapitelübersicht

volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley www.volleyball.ch

volleyballer.de auf Facebook RSS Feed Twitter


Werben | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Partner