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Verletzungen

21.1 Verletzungen

21.1 Äußere Beeinträchtigung

Tritt während des Spiels eine äussere Beeinträchtigung auf, wird das Spiel unterbrochen und der Spielzug wiederholt.

21.1.1

Wenn sich ein ernsthafter Unfall ereignet, während der Ball im Spiel ist, muss der
Schiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen. Der Spielzug wird dann wiederholt.

21.1.2

Einem verletzten Spieler wird pro Spiel eine Erholungszeit von maximal 5 Minuten gewährt. Der Schiedsrichter muss dem ordnungsgemäss akkreditierten, medizinischen Stab gestatten das Spielfeld zu betreten, um den Spieler zu behandeln. Nur der Schiedsrichter darf dem Spieler gestatten die Spielfläche ohne Bestrafung zu verlassen. Nach der Erholungszeit von 5 Minuten pfeift der Schiedsrichter und fordert den Spieler auf weiterzuspielen. In diesem Augenblick kann nur der Spieler beurteilen, ob er weiterspielen kann.

Ist im Anschluss an die Erholungszeit der Spieler nicht fit oder kehrt nicht auf die Spielfläche zurück, wird sein Team für unvollständig erklärt (Regel 7.4.3, 9.1).

Bemerkung: die Erholungszeit beginnt, wenn der ordnungsgemäss akkreditierte, medizinische Stab des Turniers das Spielfeld betritt, um den Spieler zu behandeln.

Ist kein Arzt vorhanden, beginnt die Erholungszeit vom Augenblick der Genehmigung durch den ersten Schiedsrichter.

Siehe Regel: 7.4.3 9.1

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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