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Regel: 18.3.1

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Regel: 18.3.1

Regel: 18.3.1

Wenn durch unvorhergesehene Umstände das Spiel unterbrochen wird, entscheidet der erste Schiedsrichter, der Ausrichter und, falls vorhanden, die Wettkampfleitung, welche Maßnahmen zu treffen sind, um wieder normale Bedingungen herzustellen.

Siehe Regel: 6.3

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