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Dritte Liga: DVV setzt Spielbetrieb der Dritten Ligen sowie Regionalligen weiterhin aus

06.12.2020 • Dritte Liga Autor: DVV 4944 Ansichten

Der Spielbetrieb in den Dritten Ligen und den Regionalligen bleibt entsprechend den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz bis auf Weiteres ausgesetzt. Damit ist der Spielbetrieb in sämtlichen Dritten Ligen sowie Regionalligen frühestens Mitte Januar 2021 wieder möglich, sofern von Seiten der Behörden die Beschränkungen nicht verlängert werden. DVV-Präsidium und DVV-Vorstand haben auf Vorschlag des Bundesspielausschusses das weitere Vorgehen in den DVV-Ligen beschlossen.

DVV setzt Spielbetrieb der Dritten Ligen sowie Regionalligen weiterhin aus - Foto: Conny Kurth / DVV

Foto: Conny Kurth / DVV

Das Corona-bedingte bundesweite Verbot des Amateursports im November veranlasste den DVV am 29. Oktober 2020, den Spielbetrieb bis zum 30. November 2020 auszusetzen. Die Verlängerung der Corona-Beschränkungen durch die Politik bis mindestens zum 10. Januar 2021 erfordern nun eine weitere Aussetzung des Spielbetriebs.

Regelungen zu einer Fortsetzung des Spielbetriebs in den DVV-Ligen im neuen Jahr werden nun erarbeitet. Dazu zählen neue Spielpläne, Regelungen zu einem Spielbetrieb in der Pandemie ab 2021, sowie Wertungen, Auf- und Abstiegsregelungen.

Beschlüsse Bundesspielausschuss
Stand: 04.12.2020

Dritte Ligen, Regionalligen

Abweichend von den Regelungen der BSO und deren Anlagen 2 und 3 wird festgelegt:

Die spielleitenden Stellen der Dritten Ligen und der Regionalligen erstellen für ihre Staffeln neue Spielpläne für eine einfache Meisterschaftsrunde. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Ziel ist es, den Spielbetrieb so bald als möglich nach der Aufhebung der geltenden Beschränkungen fortzusetzen.
Die bisher gespielten Spiele der Hinrunde bleiben unverändert gewertet.
Wurde in einer Staffel der Dritten Liga oder Regionalliga bereits ein Rückspiel ausgetragen, trifft der jeweils zuständige Spielausschuss Regelungen zur Wertung.
Jede Mannschaft spielt gegen jede Mannschaft ein Mal.
Die gemeldeten Heimspieltermine der Mannschaften bleiben soweit möglich erhalten, d.h. es können hier neue Spielpaarungen zugeordnet werden.
Jede Mannschaft soll nach Möglichkeit eine gleiche Anzahl von Heimspielen haben
Die Meisterschaftsrunde soll möglichst bis zum 30.04.2021 abgeschlossen sein.
In Bezug auf mögliche Spielverlegungen gilt:
Unabhängig von der Höhe des Inzidenzwertes können Vereine in der Dritten Liga und Regionalliga Verlegungen formlos Die Gründe der Verlegung sind konkret zu benennen. Dabei ist von den Antragstellern unbedingt zu beachten, dass sie dies so früh wie möglich tun und auch alle am Spieltag beteiligten Personen, d.h. gegnerische Mannschaft, spielleitende Stelle, Schiedsrichter-Einsatzleitung einbeziehen.
Bei unbegründeten Anträgen gelten die Bestimmungen der Bundesspielordnung.
Über die Absetzung oder Verlegung von Spielen entscheidet die Spielleitende Stelle nach Anhörung der an den Spielen beteiligten Vereine. Sie kann die Verlegung eines Spiels davon abhängig machen, dass der Antragsteller die Kosten übernimmt, die der Spielleitenden Stelle, den eingesetzten Schiedsrichtern und den beteiligten Vereinen entstehen. Die Ablehnung eines Antrags auf Spielverlegung gilt als Bestätigung des Spielplans. Wird einem Antrag entsprochen, gilt die Entscheidung als Abänderung des Spielplans (siehe 4.6 Abs. 3 BSO).
Ein Antrag auf Spielverlegung ist zu genehmigen, wenn eine Mannschaftwegen einer längeren Unterbrechung (Quarantäne, Hallensperrung von mindestens 10 Tagen) nicht mindestens ein Training vor einem Spieltag durchführen kann. Wird die Verlegung eines Spiels beantragt, weil ein anderes Spiel abgesagt worden ist und das, das verlegt werden soll, an demselben Tag früher beginnen kann, so soll dem Verlegungsantrag entsprochen werden, wenn nicht Gründe vorliegen, die die Durchführung bei Verlegung erheblich erschweren.
Beispiel: Das Spiel Köln gegen Paderborn muss wegen Quarantäne der Spieler von Paderborn abgesagt werden, das für einen späteren Spieltag vorgesehene Spiel Köln gegen Münster könnte vorgezogen werden, wenn dies bei Münster möglich ist.
Vor einer Verlegung des Spieltermins ist zu prüfen, ob das Spiel bei der anderen beteiligten Mannschaft oder an einem neutralen Ort stattfinden kann.
Spielabsagen erfolgen durch die spielleitenden Stellen
bei einem Corona-(Verdachts-)Fall in einer Mannschaft
aufgrund behördlicher Anordnung oder fehlender behördlicher Genehmigung zur Durchführung von Training oder Spielen
wenn kein geeignetes Schiedsgericht zur Verfügung steht.
Um Spielverlegungen wegen Fehlens eines Schiedsgerichts zu vermeiden, kann der Schiedsrichtereinsatzleiter bestimmen, dass nicht zum Schiedsrichterkader der jeweiligen Liga zugelassene B-Schiedsrichter als 1. oder 2. Schiedsrichter, B-Kandidaten als 2. Schiedsrichter in der Regionalliga eingesetzt werden. Er kann auch zulassen, dass geeignete B-Schiedsrichter eines beteiligten Vereins als 2. Schiedsrichter eingesetzt werden. Bei kurzfristigem Bekanntwerden des Ausfalls oder Fehlens von Schiedsrichtern sind die Mannschaften aufgefordert, sich zu verständigen.
Wertung, Auf- und Abstieg:Für die Dritten Ligen und die Regionalligen sollen nach Anhörung der beteiligten Vereine spätestens bis 31. Januar 2021 verbindliche Regelungen über eine mögliche Reduzierung beim Abstieg oder eine mögliche Nicht-Wertung der Saison 2020/2021 getroffen werden. Entscheidend dabei ist die Beurteilung, ob die Pandemie zu einer massiven Verzerrung des Wettbewerbs geführt hat.
Weitere Regelungen
Die zweite Rate der Schiedsrichterpauschale wird nicht erhoben.
Die Regelungen zum Einsatz von Wischern und Ballrollern werden aufgehoben, sofern dies nicht bereits durch die spielleitenden Stellen erfolgt ist.

Seniorenspielordnung
Für die Spielzeit 2020/2021 gelten folgende Abweichungen von den Bestimmungen der Seniorenspielordnung (Anlage 4 zur BSO):

Abweichend von 2.4 sind nur die Regionalmeister für die Deutsche Meisterschaft qualifiziert; zusätzlich kann eine Mannschaft des Ausrichters teilnehmen.
Abweichend von 4.2 müssen die Landesmeisterschaften spätestens am 28.03.2021 und die Regionalmeisterschaften spätestens am 25.04.2021 abgeschlossen werden.
Entsprechend der Ausnahmeregelung zu 2.4 werden abweichend von 5 keine Qualifikationsturniere durchgeführt werden.
Entsprechend den Ausnahmeregelungen zu 2.4 und 5. bezieht die Regelung in 6.2.5 auf eine Sollstärke von acht teilnehmenden Mannschaften gegebenenfalls zuzüglich Mannschaft des ausrichtenden Vereins.
Abweichend von 6.4 gilt Folgendes:
Bei acht teilnehmenden Mannschaften werden zwei Vorrundengruppen mit je vier Mannschaften gebildet, eine (Gruppe A) bestehend aus den Regionalmeistern der Regionalbereiche Nord, Ost, Süd und West, die andere (Gruppe B) aus den anderen Regionalmeistern. In den Gruppen spielt in auszulosender Reihenfolge jede Mannschaft gegen jede andere. In einer Zwischenrunde spielen die Zweit- und Drittplatzierten der Gruppen über Kreuz um den Einzug ins Halbfinale. Im Halbfinale spielen die Erstplatzierten der Gruppen gegen den Gewinner des Zwischenrundenspiels, das der Drittplatzierte der Gruppe des Erstplatzierten zu bestreiten hatte. Abschließend werden die einzelnen Platzierungen durch Spiele der Viertplatzierten der Gruppen (Plätze 7 und 8), der Verlierer der Zwischenrundenspiele (Plätze 5 und 6), der Verlierer der Halbfinalspiele (Plätze 3 und 4) und der Gewinner der Halbfinalspiele (Finale um die Deutsche Meisterschaft) ermittelt.
Bei neun teilnehmenden Mannschaften werden drei Vorrundengruppen mit je drei Mannschaften gebildet. Gruppe A besteht aus den Meistern der Regionalbereiche Nordost, Südwest und West, Gruppe B aus denen der Regionalbereiche Nordwest, Ost und Süd sowie Gruppe C aus den übrigen Meistern der Regionalbereiche und der Mannschaft des ausrichtenden Vereins. In den Gruppen spielt in auszulosender Reihenfolge jede Mannschaft gegen jede andere. Es werden zwei Zwischenrundengruppen gebildet, in denen wiederum in auszulosender Reihenfolge jede Mannschaft gegen jede andere spielt; eine Zwischenrundengruppe besteht aus den Gruppenersten der Gruppen A und C und dem Zweitplatzierten der Gruppe B, die andere aus den übrigen Gruppenersten und - zweiten. Die Platzierungen werden in der Weise ermittelt, dass die Drittplatzierten der Vorrundengruppen in auszulosender Reihenfolge jeder gegen jeden anderen um die Plätze 7 bis 9, die Dritten der Zwischenrundengruppen um die Plätze 5 und 6, die Zweiten der Zwischenrundengruppen um die Plätze 3 und 4 sowie die Sieger der Zwischenrundengruppen um die Deutsche Meisterschaft spielen.
Demgemäß findet die Regelung in Anhang 1 keine Anwendung.

Der Spielleiter kann weitere Einzelheiten festlegen.

Kann Corona bedingt in mehr als 3 Regionalbereichen kein Regionalmeister ermittelt werden, kann die Durchführung der jeweiligen Deutschen Meisterschaft (Alter, Geschlecht) vom Bundesspielwart abgesagt werden.

Der DVV behält sich vor, diese Regelung im erforderlichen Umfang anzupassen, wenn dies Corona bedingt erforderlich wird. Er kann zudem einzelne oder alle Deutsche Meisterschaften der Senioren 2020/21 absagen.

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