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Definition

17.1 Definition

17.1.1

Alle Handlungen, um den Ball in Richtung des Gegners zu spielen, ausgenommen Aufschlag und Block, gelten als Angriffsschläge.

17.1.2

Ein Angriffsschlag gilt in dem Moment als ausgeführt, in dem der Ball die senkrechte Ebene des Netzes vollständig überquert hat oder von einem Blockspieler berührt wurde.

17.1.3

Jeder Spieler darf einen Angriffsschlag in jeder Höhe ausführen, vorausgesetzt der
Ballkontakt erfolgt innerhalb des eigenen Spielraumes (ausgenommen Regel 17.2.4).

Siehe Regel: 17.2.4

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