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Regel: Standort

Regel: 28.1 Standort

Regel: 28.1.1

Bei offiziellen internationalen Spielen sind zwei Linienrichter Pflicht. Sie stehen diagonal an zwei sich gegenüberliegenden Spielfeldecken in 1-2 m Abstand von der Ecke.

Regel: 28.1.2

Bei vier Linienrichtern stehen sie in der Freizone 1-3 m von jeder Spielfeldecke
entfernt in den gedachten Verlängerungen der Linie, die sie kontrollieren.

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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