volleyballer.de - Das Volleyball Portal

Startseite
Regel: ZUSTÄNDIGKEITEN

Mit der Suchfunktion kannst Du die Hallen-Volleyball-Regeln durchsuchen.

Regel: ZUSTÄNDIGKEITEN

Regel: 27.2 ZUSTÄNDIGKEITEN

Regel: 27.2.1

Die Linienrichter führen ihre Aufgaben durch Zeichen mit einer Fahne (40 cm x 40 cm) aus, wie es in Diagramm 12 zu sehen ist, um anzuzeigen;

Regel: 27.2.1.1

den Ball "in" oder "aus", wenn der Ball in der Nähe ihrer Linie(n) zu Boden fällt,

Siehe Regel: 9.3 9.4

Regel: 27.2.1.2

Berührungen der annehmenden Mannschaft von Bällen, die "aus" sind;

Siehe Regel: 9.4

Regel: 27.2.1.3

wenn der Ball die Antenne berührt, der Ball nach dem Aufschlag das Netz außerhalb des Überquerungssektors überfliegt usw.

Siehe Regel: 9.4.3 9.4.4

Regel: 27.2.1.4

wenn ein Spieler (ausgenommen der Aufschlagspieler) im Augenblick des Schlagens aus dem Spielfeld tritt,

Siehe Regel: 7.4

Regel: 27.2.1.5

Fußfehler des Aufschlagspielers,

Siehe Regel: 13.4.3

Regel: 27.2.1.6

jede auf ihrer Spielfeldseite stattfindende Antennenberührung eines Spielers während seiner Ballspielaktion oder wenn beabsichtigt wird, durch die Antennenberührung das Spielgeschehen zu beeinflussen;

Siehe Regel: 12.3.1

Regel: 27.2.1.7

den Ball, der das Netz außerhalb des Überquerungsraumes in das gegnerische Spielfeld überfliegt oder die Antenne auf seiner Spielfeldseite berührt.

Siehe Regel: 11.1.1

Regel: 27.2.2

Auf Verlangen des ersten Schiedsrichters muss ein Linienrichter sein Zeichen wiederholen.

zur Kapitelübersicht

volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley www.volleyball.ch

volleyballer.de auf Facebook RSS Feed Twitter


Werben | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Partner