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Regel: BEFUGNISSE

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Regel: BEFUGNISSE

Regel: 24.2 BEFUGNISSE

Regel: 24.2.1

Der erste Schiedsrichter leitet das Spiel von Anfang bis Ende mit Entscheidungsbefugnis über alle Mitglieder des Schiedsgerichts und der Mannschaften.

Während des Spiels sind seine Entscheidungen endgültig. Er ist berechtigt, die Entscheidungen der anderen Mitglieder des Schiedsgerichts aufzuheben, wenn er feststellt, dass diese sich geirrt haben.

Der erste Schiedsrichter kann ein Mitglied des Schiedsgerichts, das seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, sogar ersetzen lassen.

Siehe Regel: 4.1.1 6.3

Regel: 24.2.2

Der erste Schiedsrichter kontrolliert auch die Arbeit der Ballholer und Wischer.

Siehe Regel: 3.3

Regel: 24.2.3

Der erste Schiedsrichter hat das Recht, über alles zu entscheiden, was das Spiel betrifft, auch über das, was in den Regeln nicht festgelegt ist.

Regel: 24.2.4

Der erste Schiedsrichter erlaubt keine Diskussionen über seine Entscheidungen.

Jedoch gibt der erste Schiedsrichter auf Verlangen des Spielkapitäns diesem eine Erläuterung über die Anwendung oder Auslegung der Regeln, die seiner Entscheidung zugrunde liegen.

Ist der Spielkapitän mit der Erläuterung des ersten Schiedsrichters nicht einverstanden und entscheidet sich, gegen diese Entscheidung zu protestieren, so muss er sich sofort das Recht vorbehalten, am Ende des Spiels diesen Protest aktenkundig zu machen und niederzuschreiben. Der erste Schiedsrichter hat dieses Recht des Spielkapitäns zu akzeptieren.

Siehe Regel: 21.1.2 5.1.2.1 5.1.3.2 26.2.3.2

Regel: 24.2.5

Der erste Schiedsrichter muss vor und während des Spiels verantwortlich beurteilen, ob die Spielfläche, die Ausrüstung und die äußeren Bedingungen den Spielerfordernissen entsprechen.

Siehe Regel: 1.

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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