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Regel: Aufschlagzone

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Regel: Aufschlagzone

Regel: 1.4.2 Aufschlagzone

Die Aufschlagzone ist eine 9 m breite Fläche hinter der Grundlinie (die Grundlinie ist ausgenommen).Sie ist seitlich begrenzt durch zwei kurze Linien, jede 15 cm lang, im Abstand von 20 cm hinter der Grundlinie in Verlängerung der Seitenlinie. Beide Linien gehören zur Aufschlagzone.In der Tiefe erstreckt sich die Aufschlagzone bis zum Ende der Freizone.

Siehe Regel: 1.3.2 1.1

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