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Regel: SEITENBÄNDER

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Regel: SEITENBÄNDER

Regel: 2.4 SEITENBÄNDER

xEine Antenne ist ein flexibler Stab von 1,80 m Länge und 10 mm Durchmesser, hergestellt aus Glasfieber oder ähnlichem Material.Jede Antenne ist an der äußeren Kante des Seitenbandes befestigt. Die Antennen befinden sich auf gegenüberliegenden Seiten des Netzes.Die oberen 80 cm jeder Antenne befinden sich oberhalb des Netzes und sind in Abschnitten von je 10 cm in kontrastierenden Farben markiert, vorzugsweise rot und weiß.

Die Antennen werden als zum Netz gehörig betrachtet und begrenzen seitlich den Überquerungssektor.

Siehe Regel: 2.3 11.1.1

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