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Regel: SANKTIONEN FÜR VERZÖGERUNGEN

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Regel: SANKTIONEN FÜR VERZÖGERUNGEN

Regel: 17.2 SANKTIONEN FÜR VERZÖGERUNGEN

Regel: 17.2.1

Verwarnung wegen Verzögerung oder Bestrafung wegen Verzögerung sind Mannschaftssanktionen.

Regel: 17.2.1.1

Alle Sanktionen wegen Verzögerung sind über das ganze Spiel wirksam.

Siehe Regel: 6.3

Regel: 17.2.1.2

Alle Sanktionen wegen Verzögerung (Verwarnungen eingeschlossen) werden im Spielberichtsbogen eingetragen.

Siehe Regel: 26.2.2.6

Regel: 17.2.2

Die erste Verzögerung durch ein Mannschaftsmitglied in einem Spiel wird mit einer VERWARNUNG WEGEN VERZÖGERUNG geahndet.

Siehe Regel: 4.1.1 6.3

Regel: 17.2.3

Die zweite und die folgenden Verzögerungen jeglicher Art durch irgendein Mitglied derselben Mannschaft im selben Spiel werden als Fehler mit einer BESTRAFUNG WEGEN VERZÖGERUNG geahndet, mit der Folge eines Spielzugverlustes.

Siehe Regel: 6.1.3

Regel: 17.2.4

Sanktionen wegen Verzögerung vor und zwischen den Sätzen werden im folgenden Satz wirksam.

Siehe Regel: 6.3 19.1

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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