Beachvolleyball-Regeln

Netz und Pfosten

Beachvolleyball-Regel Kapitel 2: Netz und Pfosten.

2.1 Netz

Das Netz ist in gespanntem Zustand 8,5 m lang und 1 m (+/- 3 cm) breit. Es wird senkrecht über der Mittelachse des Spielfeldes befestigt. Es besteht aus 10 cm grossen, quadratischen Maschen. An der Ober- und Unterkante befinden sich zwei auf 7-10 cm breite, umgefaltete, über die ganze Länge zusammengenähte Bänder, vorzugsweise in dunkelblau oder einer hellen Farbe. An beiden Enden der Oberkante ist eine Öffnung, durch die ein Seil gezogen wird, um das Band an den Pfosten zu befestigen und die Oberkante des Netzes straff zu halten. Innerhalb der Bänder verläuft ein flexibles Seil durch die Oberkante und ein Seil durch die Unterkante, mit denen das Netz an den Pfosten befestigt wird und seine Ober- und Unterkante gespannt werden. Werbung ist auf den horizontalen Bändern erlaubt.

Für offizielle internationale Wettbewerbe der FIVB kann ein 8,0 m langes Netz mit kleineren Maschen und Brandings zwischen den Netzenden und den Pfosten verwendet werden, sofern die Sicht für Spieler und Schiedsrichter bewahrt wird.
Werbung darf auf die oben erwähnten Objekte gedruckt werden gemäss den FIVB Bestimmungen.

2.2 Seitenbänder

Zwei farbige Bänder, 5-8 cm breit (dieselbe Breite wie die Spielfeldlinien) und 1m lang werden vertikal am Netz oberhalb der Seitenlinien befestigt. Sie gehören zum Netz. Werbung ist auf den Seitenbändern erlaubt.

2.3 Antennen

Eine Antenne ist ein flexibler Stab von 1,8 m Länge und 10 mm Durchmesser. Sie besteht aus Glasfiber oder einem ähnlichen Material. Zwei Antennen werden an
den Aussenkanten eines jeden Seitenbandes auf zwei gegenüberliegenden Seiten
des Netzes befestigt. Die oberen 80 cm einer jeden Antenne befinden sich oberhalb des Netzes und sind in Abschnitten von je 10 cm in kontrastierenden Farben markiert, vorzugsweise rot und weiss.

Die Antennen werden als zum Netz gehörig getrachtet und begrenzen seitlich den Überquerungssektor.

Regelverweise: 14.1.1

2.4 Höhe des Netzes

Die Netzhöhe beträgt für Männer 2,43 m und für Frauen 2,24 m.

Bemerkung: Die Netzhöhe kann in den folgenden Altersgruppen variieren:

16 Jahre und jünger 2,24 (Frauen) m 2,24 m (Männer)
14 Jahre und jünger 2,12 (Frauen) m 2,12 m (Männer)
12 Jahre und jünger 2,00 (Frauen) m 2,00 m (Männer)

Sie wird in der Mitte des Spielfeldes mit einer Messlatte gemessen. Über den Seitenlinien muss das Netz gleich hoch sein und darf die vorgeschriebene Höhe nicht um mehr als 2 cm überschreiten.

2.5 Pfosten

Die Pfosten, die das Netz halten, müssen 2,55 m hoch, abgerundet und glatt und vorzugsweise verstellbar sein. Sie müssen in einem, auf beiden Seiten gleichen,Abstand von 0,7-1,0 m von jeder Seitenlinie bis zur Polsterung der Pfosten befestigt sein. Ihre Befestigung mittels Spannseilen zum Boden ist untersagt. Alle gefährlichen und behindernden Konstruktionen sind zu vermeiden. Die Pfosten müssen gepolstert sein.

2.6 Zusatzausrüstung

Jegliche Zusatzausrüstung wird durch Reglemente der FIVB festgelegt.