Die Entscheidung wurde gemäß der Ausschreibung DVV-Pokal 2016/17 und auf Grundlage der fehlenden Ausnahmegenehmigung für die Spielhalle des TSV Herrsching für das DVV-Pokal-Halbfinale getroffen. Die vorliegende Ausnahmegenehmigung gestattet das Spielen in der Heimspielhalle für die Hauptrunde, Pre-Playoffs und DVV-Pokal bis zum Viertelfinale.

volleyballer.de Redaktion Redaktion volleyballer.de