Nachfolgende Spielpaarungen sind von der Neuauslosung betroffen.

AF2: Regionalpokalsieger Nord – United Volleys Frankfurt
Grund: Die United Volleys Frankfurt haben keine Lizenz für die 1. Bundesliga erhalten. Die Mannschaft hätte damit nicht an der Auslosung teilnehmen dürfen.

AF7: Regionalpokalsieger Ost vs. Süd – Energiequelle Netzhoppers KW-Bestensee
Grund: Nach Nr. 1.2 und 2.1.2 i.V.m. Nr. 4.1 Anhang 1 zur Pokalspielordnung genießen acht Regionalpokalsieger im Achtelfinale ein Heimrecht, falls nur acht Mannschaften in der 1. Bundesliga spielen. Das einzig verbliebende Qualifikationsspiel zwischen dem Regionalpokalsieger Ost und Süd entfällt damit.

AF8: VfB Friedrichshafen – BERLIN RECYCLING Volleys
Grund: Nach Nr. 1.2 und 2.1.2 i.V.m. Nr. 4.1 Anhang 1 zur Pokalspielordnung spielen die Erstligisten im Achtelfinale gegen Regionalpokalsieger, sofern es nur acht Mannschaften in der 1. Bundesliga gibt. Nach dem Ausscheiden der United Volleys Frankfurt ist dies der Fall. Infolge der Entscheidung zum AF7 (Regionalpokalsieger Ost und Süd erhalten beide ein Heimrecht) verliert der VfB Friedrichshafen somit das Heimrecht im Achtelfinale. Beide Bundesligisten werden als Auswärtsteam gegen einen Regionalpokalsieger gelost.

Die Energiequelle Netzhoppers KW-Bestensee sind einer von drei Bundesligisten, die von der partiellen Neuauslosung der Achtelfinalspiele im DVV-Pokal betroffen sind. (Foto: Anton Hoefel)
 

Folgende Spiele und Auslosungen bleiben unberührt:

Auszulosende Neuansetzungen:

Im Lostopf befinden sich: Energiequelle Netzhoppers KW-Bestensee, VfB Friedrichshafen und die BERLIN RECYCLING Volleys.

Gegen diese Entscheidung, die von der Volleyball Bundesliga (VBL) und dem Bundesspielwart des DVV getroffen wurde, kann gemäß DVV-Rechtsordnung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ein Rechtsmittel eingelegt werden.

volleyballer.de Redaktion Redaktion volleyballer.de