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Volleyballregeln erklärt - Unkorrektes Verhalten und Sanktionen (Regel 22)

Wichtiger Hinweis vorab: Die Sanktionen haben sich 2013 geändert, die aktuellsten Regeländerungen findest Du in den Regel Änderungen - Trotz der Aktualisierung sind viele Gedanken und Hinweise des folgenden Artikel nach wie vor korrekt.

Unter Sanktionen versteht man die Vorgehensweise des 1. SR gegen Spieler, die sich nicht im Sinne des „Fair play“verhalten. Dieses Fair Play wird in Regel 21.2.1 so definiert: "Die Spieler haben sich im Geiste des FAIR PLAY respektvoll und höflich nicht nur gegenüber den Schiedsrichtern, sondern auch gegenüber anderen Offiziellen, Gegnern, Mitspielern und Zuschauern zu verhalten.“ Dabei wird unterschieden zwischen einer sogenannten „Geringfügigen Unkorrektheit“ (Regel 22.1) und „unkorrektem Verhalten" (Regel 22.2)

Geringfügige Unkorrektheit

Wenn ein oder mehrere Spieler während eines Spieles die Entscheidungen eines Schiedsgerichtes (immer wieder) anzweifeln oder sich gegenüber dem Gegner oder den Zuschauern unsportlich verhalten, so hat der SR die Aufgabe dies zu unterbinden. Dies kann auch ohne eine gelbe oder rote Karte geschehen. Dazu verwarnt er den oder die Spieler verbal oder mittels eines Handzeichens über den Spielführer. Diese Verwarnung hat keine Folgen und wird nicht in den Spielberichtsbogen eingetragen. Verwarnt ein SR einen oder mehrere Spieler, so gilt die ganze Mannschaft als verwarnt. (Zur Mannschaft gehören nach Regel 4.1.1: die im Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler, ein Trainer, ein Trainerassistent, ein Physiotherapeut sowie ein Arzt).

Unkorrektes Verhalten

Verhalten sich Spieler trotz vorhergehender Verwarnung weiter unsportlich, oder sogar grob unsportlich, so spricht man von einem unkorrektem Verhalten. Das Regelbuch unterscheidet dazu in Regel 22.2.ff drei Kategorien:

  1. Ungebührliches Verhalten
  2. Beleidigendes Verhalten
  3. Tätlichkeit.

Alle diese Verhalten werden mit Sanktionen unterschiedlicher Art geahndet, die im folgenden beschrieben werden: Unter Ungebührlichem Verhalten wird der „Verstoß gegen den Anstand oder die Moral, oder auch verächtliche Äußerung“ (Regel 22.2.1) verstanden.

Beispiel: Ein Spieler, der, obwohl die Mannschaft bereits verwarnt war, die Entscheidung eines Schiedsgerichtes verbal oder mit einem eindeutigen Handzeichen anzweifelt, verhält sich ungebührlich. „Nur der Spielkapitän kann im Zweifelsfalle eine Erläuterung verlangen“ (Regel 21.1.2 in Verbindung mit Regel 5.1.2.1). Ebenfalls ungebührlich verhält sich ein Spieler, der klar und deutlich (aber nicht beleidigend) zum Ausdruck bringt, was er von der Entscheidung des SR hält. Hier ist eine vorherige Vorwarnung nicht unbedingt von Nöten. Verhält sich ein Spieler ungebührlich, so wird dies mit einer gelben Karte geahndet. Diese Sanktion nennt man Bestrafung. Diese Karte ist personenbezogen und behält für das ganze Spiel seine Gültigkeit. Sie wird im Spielberichtsbogen eingetragen. Eine Bestrafung hat immer einen Spielzugverlust zur Folge. Dies bedeutet, der Gegner gewinnt einen Punkt und erhält das Aufschlagsrecht. Der Punkt im Spielberichtsbogen wird mit einem Kreis gekennzeichnet. Hinweis: Wird einem Spieler eine gelbe Karte gezeigt, ohne dass die Mannschaft vorher verwarnt war, so gilt auch der Rest der Mannschaft jetzt als verwarnt.

Unter Beleidigendem Verhalten versteht man „diffamierende oder beleidigende Äußerungen oder Gesten“ (Regel 22.2.2). Wird eine Sanktion wegen Beleidigung angewandt, so wird dies mit einer roten Karte angezeigt. Diese Sanktion wird als Hinausstellung bezeichnet. Der Spieler muß für einen Satz das Spielfeld verlassen. Der Spieler muß regulär ausgewechselt werden. Kann der hinausgestellte Spieler nicht regulär ausgewechselt werden, verliert die Mannschaft diesen Satz. Die bis dahin erzielten Punkte bleiben aber selbstverständlich erhalten.

Diese Sanktion ist genau wie die gelbe Karte personenbezogen und behält für das ganze Spiel seine Gültigkeit. Sie wird in den Spielberichtsbogen eingetragen. Aber: Im Gegensatz zur gelben Karte zieht diese Sanktion keinen Spielzugverlust nach sich! Ein Trainer, der hinausgestellt wird, verliert für diesen Satz seine Rechte. Er darf somit keine Auszeiten und Spielerwechsel mehr vornehmen. Ebenfalls mit einer roten Karte sanktioniert wird ein Spieler, der, obwohl er bereits eine gelben Karte erhalten hat, sich weiterhin unsportlich verhält. Hinweis: Wird einem Spieler eine rote Karte gezeigt, ohne dass die Mannschaft voher verwarnt war, so gilt auch jetzt der Rest der Mannschaft als verwarnt.

Die dritte Kategorie ist die sogenannte Tätlichkeit. Darunter versteht man den „tatsächlichen oder versuchten physischen Angriff.“(Regel 22.2.3)

Diese Sanktion wird dadurch angezeigt, dass dem Spieler die gelbe und rote Karte gleichzeitig gezeigt wird. Diese Sanktion nennt man Disqualifikation. Der disqualifizierte Spieler darf im gesamten Spiel nicht mehr ins Spiel zurückkehren, ein disqualifizierter Trainer darf nicht mehr ins Spiel eingreifen. Selbstverständlich muß auch diese Sanktion in den Spielberichtsbogen eingetragen werden. Auch diese Sanktion zieht keinen Spielzugverlust nach sich! Aber genau wie bei der Hinausstellung, muß der Spieler regulär ausgewechselt werden. Falls dies nicht möglich ist, gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei einer Hinausstellung. Sollte die Mannschaft aber im nächsten Satz nicht antreten können, weil z.B. nur sechs Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, so verliert sie auch das Spiel. Ebenfalls disqualifiziert wird ein Spieler, der im Laufe des Spieles bereits hinausgestellt war und sich jetzt weiterhin unsportlich verhält. Hinweis: Wird ein Spieler disqualifiziert, ohne dass die Mannschaft vorher verwarnt war, so gilt auch jetzt der Rest der Mannschaft als verwarnt.

Sanktionen, die vor oder zwischen den Sätzen ausgesprochen werden

Wird eine Sanktion vor oder zwischen den Sätzen ausgesprochen, so gilt diese Sanktion für den nachfolgenden Satz.

Beispiel: Erhält ein Spieler eine gelbe Karte, so beginnt der Satz mit 1:0 für den Gegner. Sollte die sanktionierte Mannschaft das Aufschlagsrecht für diesen Satz haben, so wechselt das Aufschlagsrecht zum Gegner. Zu beachten ist dabei aber auf jeden Fall folgendes: Wird die Mannschaft mit einem Spielzugverlust bestraft, die für diesen Satz das Aufschlagsrecht hat, so kommt diese Sanktion erst zum Tragen, nachdem der 2. SR die Aufstellung kontrolliert hat. Dies bedeutet, dass die Annehmende Mannschaft ihre Aufstellung einnimmt und dann eine Rotation vollzieht, bevor sie aufschlagen darf.

Schlußbemerkung

Aus meiner (Autor) Sicht werden zu häufig gelbe Karten gezeigt. Leider greift ein SR bei aufkommenden Unstimmigkeiten viel zu spät ein und eine Verwarnung wird häufig überhaupt nicht ausgesprochen. Erst wenn der SR glaubt, dass jetzt die Spitze des Eisberges überschritten ist, zieht er als erste Konsequenz die gelbe Karte. Meine Erfahrungen zeigen, dass ein SR der frühzeitig dem Spielführer deutlich macht, dass die Spieler doch bitte seine Entscheidungen zu respektieren haben und nicht bei fast jedem Pfiff eine Bemerkung machen sollen, viel erreichen kann. Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass eine bestimmte Anzahl von gelben Karten für den gleichen Spieler innerhalb einer Saison gleichbedeutend mit einer Sperre sein kann. (Dies ist von Landesverband zu Landesverband verschieden).

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