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Regel: 6.4.3

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Regel: 6.4.3

Regel: 6.4.3

Eine für den Satz oder das Spiel als UNVOLLSTÄNDIG erklärte Mannschaft verliert den Satz oder das Spiel. Der gegnerischen Mannschaft werden die zum Satzgewinn fehlenden Punkte oder die zum Spielgewinn fehlenden Punkte und Sätze zuerkannt. Die unvollständige Mannschaft behält ihre Punkte und Sätze.

Siehe Regel: 7.3.1 6.2 6.3

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