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Regel: NICHTANTRETEN UND UNVOLLSTÄNDIGE MANNSCHAFT

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Regel: NICHTANTRETEN UND UNVOLLSTÄNDIGE MANNSCHAFT

Regel: 6.4 NICHTANTRETEN UND UNVOLLSTÄNDIGE MANNSCHAFT

Regel: 6.4.1

Wenn sich eine Mannschaft trotz Aufforderung weigert zu spielen, wird sie als nicht angetreten erklärt und verliert das Spiel mit dem Ergebnis 0 : 3 für das Spiel und 0 : 25 für jeden Satz.

Siehe Regel: 6.2 6.3

Regel: 6.4.2

Eine Mannschaft, die sich ohne triftigen Grund nicht rechtzeitig auf dem Spielfeld einfindet, wird mit dem gleichen Ergebnis wie in Regel 6.4.1 als nicht angetreten erklärt.

Regel: 6.4.3

Eine für den Satz oder das Spiel als UNVOLLSTÄNDIG erklärte Mannschaft verliert den Satz oder das Spiel. Der gegnerischen Mannschaft werden die zum Satzgewinn fehlenden Punkte oder die zum Spielgewinn fehlenden Punkte und Sätze zuerkannt. Die unvollständige Mannschaft behält ihre Punkte und Sätze.

Siehe Regel: 7.3.1 6.2 6.3

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