volleyballer.de - Das Volleyball Portal

Startseite
Regel: 5.1.2

Mit der Suchfunktion kannst Du die Hallen-Volleyball-Regeln durchsuchen.

Regel: 5.1.2

Regel: 5.1.2

WÄHREND DES SPIELS fungiert der Mannschaftskapitän als Spielkapitän, wenn er spielt. Befindet sich der Mannschaftskapitän nicht auf dem Feld, muss der Trainer oder er selbst einen anderen Spieler benennen, der die Aufgaben des Spielkapitäns übernimmt. Der Spielkapitän behält seine Verantwortung solange, bis er ausgewechselt wird, der Mannschaftskapitän wieder spielt oder der Satz endet.

Der Spielkapitän ist das einzige Mannschaftsmitglied, dem es gestattet ist, mit den Schiedsrichtern zu sprechen, wenn sich der Ball nicht im Spiel befindet:

Siehe Regel: 6.2 20.1.3 9.2

Regel: 5.1.2.1

Um Erläuterungen über die Anwendung oder Auslegung der regeln zu erbitten und auch Bitten und Beschwerden seiner Mannschaftsmitglieder zu übermitteln. Wenn der Spielkapitän mit der Erläuterung des ersten Schiedsrichters nicht einverstanden ist, kann er gegen diese Entscheidung protestieren. Er muss dem ersten Schiedsrichter sofort mitteilen, dass er sich das Recht vorbehält, am Ende des Spiels einen offiziellen Protest im Spielberichtsbogen einzutragen;

Siehe Regel: 24.2.4

Regel: 5.1.2.2

Um die Genehmigung zu erbitten:

a) die Spielerkleidung ganz oder teilweise zu wechsel
b) die Aufstellung der Mannschaft zu überprüfen,
c) den Boden, das Netz, den Ball usw. zu überprüfen;

Siehe Regel: 4.3 4.2.2 7.4 1.2 2. 3.

Regel: 5.1.2.3

Um Auszeiten und Auswechslungen zu beantragen

Siehe Regel: 8. 16.4 16.2.1

zur Kapitelübersicht

volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley www.volleyball.ch

volleyballer.de auf Facebook RSS Feed Twitter


Werben | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Partner