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Regel: STANDORT

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Regel: STANDORT

Regel: 24.1 STANDORT

Der erste Schiedsrichter übt seine Tätigkeit auf einem Schiedsrichterstuhl, der sich in der Verlängerung eines der Netzenden befindet, sitzend oder stehend, aus. Seine Augenhöhe muss sich ungefähr 50 cm über der Netzoberkante befinden.

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