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Regel: GENEHMIGUNG DES AUFSCHLAGS

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Regel: GENEHMIGUNG DES AUFSCHLAGS

Regel: 13.3 GENEHMIGUNG DES AUFSCHLAGS

Der erste Schiedsrichter genehmigt den Aufschlag, nachdem er sich überzeugt hat, dass die Mannschaften spielbereit sind und der Aufschlagspieler im Ballbesitz ist.

Siehe Regel: 13.

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