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Regel: ERSTER AUFSCHLAG IM SATZ

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Regel: ERSTER AUFSCHLAG IM SATZ

Regel: 13.1 ERSTER AUFSCHLAG IM SATZ

Regel: 13.1.1

Der erste Aufschlag des ersten Satz und des entscheidenden (5.) Satzes wird von der Mannschaft ausgeführt, die bei der Auslosung das Recht dazu erlangt hat.

Siehe Regel: 6.3.2 7.1

Regel: 13.1.2

Die anderen Sätze werden durch den Aufschlag derjenigen Mannschaft begonnen, die im vorangegangenen Satz nicht als erste aufgeschlagen hat.

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