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Linienrichter

28 Linienrichter

28.1 Standort

28.1.1

Bei offiziellen internationalen Spielen sind zwei Linienrichter Pflicht. Sie stehen diagonal an zwei sich gegenüberliegenden Spielfeldecken in 1-2 m Abstand von der Ecke.

28.1.2

Bei vier Linienrichtern stehen sie in der Freizone 1-3 m von jeder Spielfeldecke
entfernt in den gedachten Verlängerungen der Linie, die sie kontrollieren.

28.2 Aufgaben

28.2.1

Die Linienrichter erfüllen ihre Aufgabe durch Zeichen mit der Fahne (30 x 30 cm) wie es in Diagramm 9 zu sehen ist:

a) Sie zeigen den Ball „in“ oder „out“, wenn der Ball in der Nähe ihrer Linie(n) zu Boden fällt,

b) Sie zeigen die Ballberührungen des annehmenden Teams bei Bällen, die „out“ sind,

c) Sie zeigen an, wenn der Ball das Netz ausserhalb des Überquerungssektors ins gegnerische Feld überquert, die Antennen berührt, usw. (Regel 14.1.1). Der Flugbahn des Balles am nächsten stehenden Linienrichter ist in erster Linie für das Zeigen verantwortlich.

d) Fussfehler des Aufschlagspielers werden von dem für die Grundlinie zuständigen
Linienrichters angezeigt (Regel 16.5.1).

Bei Aufforderung durch den ersten Schiedsrichter muss ein Linienrichter sein Zeichen wiederholen.

Siehe Regel: 14.1.1 16.5.1

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley www.volleyball.ch

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