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Das Schiedsgericht und Verfahrensweisen

24 Das Schiedsgericht und Verfahrensweisen

24.1 Zusammensetzung

Das Schiedsgericht für ein Spiel setzt sich aus den folgenden Offiziellen
zusammen:

· dem ersten Schiedsrichter
· dem zweiten Schiedsrichter
· dem Schreiber
· vier (zwei) Linienrichter

24.2 Verfahrensweisen

24.2.1

Nur der erste und der zweite Schiedsrichter dürfen während des Spiels mit einer
Pfeife Signale geben:

a) Der erste Schiedsrichter pfeift zur Ausführung des Aufschlags, der den Spielzug
einleitet.

b) Der erste und der zweite Schiedsrichter beenden durch einen Pfiff den Spielzug,
wenn sie sicher sind, dass ein Fehler begangen wurde und sie die Art des Fehlers erkannt haben.

24.2.2

Ist das Spiel unterbrochen, dürfen sie pfeifen, um anzuzeigen, dass sie einen Antrag eines Teams genehmigen oder zurückweisen.

24.2.3

Unverzüglich nach dem Pfiff des Schiedsrichters zur Beendigung des Spielzugs muss er mittels der offiziellen Handzeichen (Regel 29.1) zeigen:

a) das Team, welches den nächsten Aufschlag ausführen wird,
b) die Art des Fehlers (falls erforderlich),
c) den Spieler, der den Fehler begangen hat (falls erforderlich).

Siehe Regel: 29.1

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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