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Regel: Befugnisse

Regel: 25.2 Befugnisse

Regel: 25.2.1

Der erste Schiedsrichter leitet das Spiel von Anfang bis Ende. Er hat Entscheidungsbefugnis über alle Mitglieder des Schiedsgerichts und der Teams. Während des Spiels sind seine Entscheidungen endgültig. Er ist berechtigt, die Entscheidungen der anderen Mitglieder des Schiedsgerichts aufzuheben, wenn er sicher ist, dass diese sich geirrt haben. Er kann ein Mitglied des Schiedsgerichts, das seine Aufgaben nicht ordnungsgemäss erfüllt sogar ersetzten lassen.

Regel: 25.2.2

Der erste Schiedsrichter kontrolliert auch die Tätigkeit der Ballholer.

Regel: 25.2.3

Der erste Schiedsrichter hat das Recht über alles zu entscheiden, was das Spiel
betrifft, auch über das, was in den Regeln nicht festgelegt ist.

Regel: 25.2.4

Der erste Schiedsrichter erlaubt keine Diskussionen über seine Entscheidungen.
Auf Fragen eines Spielers gibt er eine Erläuterung bezüglich der Anwendung oder
Auslegung der Regeln, die seiner Entscheidung zugrunde liegen. Wenn ein Spieler mit den Erläuterungen nicht einverstanden ist und formell protestiert, muss der erste Schiedsrichter gestatten, das offizielle Protestprotokoll einzuleiten.

Regel: 25.2.5

Er ist vor und während dem Spiel verantwortlich zu beurteilen, ob die Spielfläche
und die äusseren Bedingungen den Spielerfordernissen entsprechen.

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley www.volleyball.ch

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