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Regel: Antennen

Regel: 2.3 Antennen

Eine Antenne ist ein flexibler Stab von 1,8 m Länge und 10 mm Durchmesser. Sie besteht aus Glasfiber oder einem ähnlichen Material. Zwei Antennen werden an
den Aussenkanten eines jeden Seitenbandes auf zwei gegenüberliegenden Seiten
des Netzes befestigt. Die oberen 80 cm einer jeden Antenne befinden sich oberhalb des Netzes und sind in Abschnitten von je 10 cm in kontrastierenden Farben markiert, vorzugsweise rot und weiss.

Die Antennen werden als zum Netz gehörig getrachtet und begrenzen seitlich den Überquerungssektor.

Siehe Regel: 14.1.1

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