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Regel: Nicht ordnungsgemäße Anträge

Regel: 19.4 Nicht ordnungsgemäße Anträge

Unter anderem ist es unzulässig, eine Auszeit zu beantragen:

a) während eines Spielzugs oder im Augenblick, beziehungsweise nach dem Pfiff zur
Ausführung des Aufschlags (Regel 19.3).

b) über die zulässige Anzahl der Auszeiten hinaus (Regel 19.2.).

Jeder unzulässige Antrage, der keinen Einfluss auf das Spiel hat oder es nicht verzögert, muss ohne jede Bestrafung zurückgewiesen werden, ausgenommen er erfolgt wiederholt im selben Satz (Regel 20.1 b).

Siehe Regel: 19.2 20.1

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