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Kapitelübersicht
Regeln erklärt

Volleyball Regel: 22. UNKORREKTES VERHALTEN UND SANKTIONEN



Volleyball Regel: 22.1 GERINGFÜGIGE UNKORREKTHEITEN

Geringfügige Unkorrektheiten werden nicht mit Sanktionen belegt. Der 1. Schiedsrichter hat die Aufgabe vorzubeugen, dass dabei nicht ein Ausmaß erreicht wird, das Sanktionen zur Folge hätte. Dies geschieht durch Verwarnung der Mannschaft über den Mannschaftskapitän (verbal oder mittels Handzeichen).

Diese Verwarnung ist keine Bestrafung und hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Sie wird nicht im Spielberichtsbogen eingetragen.

Siehe Regel: 5.1.2 22.3

Volleyball Regel: 22.2 UNKORREKTES VERHALTEN, DAS SANKTIONEN ZUR FOLGE HAT

Unkorrektes Verhalten eines Mannschaftsmitglieds gegenüber Offiziellen, Gegnern, Mitspielern oder Zuschauern wird je nach Schwere des Vergehens in drei Kategorien unterteilt.

Siehe Regel: 4.1.1

Volleyball Regel: 22.2.1

Ungebührliches Verhalten: Verstoß gegen den Anstand oder die Moral, verächtliche Äußerungen.



Volleyball Regel: 22.2.2

Beleidigendes Verhalten: Diffamierende oder beleidigende Äußerungen oder Gesten.



Volleyball Regel: 22.2.3

Tätlichkeit: Tatsächlicher oder versuchter physischer Angriff.



Volleyball Regel: 22.3 SKALA DER SANKTIONEN

Je nach Schwere des Vergehens sind nach dem Urteil des 1. Schiedsrichters folgende Sanktionen anzuwenden und im Spielberichtsbogen einzutragen:

Siehe Regel: 22.2 26.2.2.6

Volleyball Regel: 22.3.1 Bestrafung

Das erste ungebührliche Verhalten eines beliebigen Mannschaftsmitglieds in einem Spiel wird mit einem Spielzugverlust bestraft.

Siehe Regel: 4.1.1 22.2.1

Volleyball Regel: 22.3.2 Hinausstellung



Volleyball Regel: 22.3.2.1

Ein hinausgestelltes Mannschaftsmitglied darf für den Rest des Satzes nicht spielen und muss auf der Straffläche ohne weitere Folgen Platz nehmen.

Ein hinausgestellter Trainer verliert sein Recht, im laufenden Satz einzugreifen, und muss auf der Straffläche Platz nehmen.

Siehe Regel: 1.4.5 4.1.1 5.2.1 5.3.2

Volleyball Regel: 22.3.2.2

Das erste beleidigende Verhalten eines Mannschaftsmitglieds wird mit einer Hinausstellung ohne weitere Folgen geahndet.

Siehe Regel: 4.1.1 22.2.2

Volleyball Regel: 22.3.2.3

Das zweite ungebührliche Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Hinausstellung ohne weitere Folgen geahndet.

Siehe Regel: 4.1.1 22.2.2

Volleyball Regel: 22.3.3 Disqualifikation



Volleyball Regel: 22.3.3.1

Ein disqualifiziertes Mannschaftsmitglied muss den Wettkampfbereich für den Rest des Spiels ohne weitere Folgen verlassen.

Siehe Regel: 4.1.1

Volleyball Regel: 22.3.3.2

Die erste Tätlichkeit wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.

Siehe Regel: 22.2.3

Volleyball Regel: 22.3.3.3

Das zweite beleidigende Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.

Siehe Regel: 4.1.1 22.2.1

Volleyball Regel: 22.3.3.4

Das dritte ungebührliche Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.

Siehe Regel: 4.1.1 22.2.1

Volleyball Regel: 22.4 ANWENDUNG DER SANKTIONEN FÜR UNKORREKTES VERHALTEN



Volleyball Regel: 22.4.1

Alle Sanktionen für unkorrektes Verhalten sind persönliche Sanktionen, gültig für das gesamte Spiel und werden im Spielberichtsbogen eingetragen.

Siehe Regel: 22.3 26.2.2.6

Volleyball Regel: 22.4.2

Die Wiederholung eines unkorrekten Verhaltens durch dasselbe Mannschaftsmitglied im selben Spiel wird stufenweise geahndet (für jedes weitere Vergehen erhält das Mannschaftsmitglied eine höhere Sanktion).

Siehe Regel: 4.1.1 22.2 22.3

Volleyball Regel: 22.4.3

Eine Hinausstellung oder eine Disqualifikation nach einem beleidigenden Verhalten oder nach einer Tätlichkeit erfordert keine vorausgegangene Sanktion.

Siehe Regel: 22.2 22.3

Volleyball Regel: 22.5 UNKORREKTES VERHALTEN VOR UND ZWISCHEN DEN SÄTZEN

Jedes unkorrekte Verhalten vor und zwischen den Sätzen wird gemäß Regel 22.3 geahndet, und die Sanktionen werden im folgenden Satz wirksam.

Siehe Regel: 19.1 22.2

Volleyball Regel: 22.6 KARTEN FÜR SANKTIONEN

Verwarnung: verbal oder mittels Handzeichen, keine Karte
Bestrafung: gelbe Karte
Hinausstellung: rote Karte
Disqualifikation: gelbe und rote Karte (zusammen)

Siehe Regel: 22.1 22.3.1 22.3.2 22.3.3

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley, 2002 www.volleyball.ch

 

 

 

 

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