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Kapitelübersicht
Regeln erklärt

Volleyball Regel: 17. SPIELVERZÖGERUNGEN



Volleyball Regel: 17.1 ARTEN VON VERZÖGERUNGEN

Eine nicht ordnungsgemäße Handlung einer Mannschaft, die davon abhält, das Spiel wieder aufzunehmen, ist eine Verzögerung; dazu gehört u.a.:



Volleyball Regel: 17.1.1

die Verzögerung einer Auswechslung,

Siehe Regel: 16.5.2

Volleyball Regel: 17.1.2

die Verlängerung anderer Unterbrechungen nach der Aufforderung, das Spiel fortzusetzen,

Siehe Regel: 16.

Volleyball Regel: 17.1.3

die Beantragung einer irregulären Auswechslung,

Siehe Regel: 8.4

Volleyball Regel: 17.1.4

die Wiederholung eines nicht ordnungsgemäßen Antrages im selben Spiel,

Siehe Regel: 16.6.2

Volleyball Regel: 17.1.5

die Verzögerung des Spiels durch einen im Spiel befindlichen Spieler.



Volleyball Regel: 17.2 SANKTIONEN FÜR VERZÖGERUNGEN



Volleyball Regel: 17.2.1

Verwarnung wegen Verzögerung oder Bestrafung wegen Verzögerung sind Mannschaftssanktionen.



Volleyball Regel: 17.2.1.1

Alle Sanktionen wegen Verzögerung sind über das ganze Spiel wirksam.

Siehe Regel: 6.3

Volleyball Regel: 17.2.1.2

Alle Sanktionen wegen Verzögerung (Verwarnungen eingeschlossen) werden im Spielberichtsbogen eingetragen.

Siehe Regel: 26.2.2.6

Volleyball Regel: 17.2.2

Die erste Verzögerung durch ein Mannschaftsmitglied in einem Spiel wird mit einer VERWARNUNG WEGEN VERZÖGERUNG geahndet.

Siehe Regel: 4.1.1 6.3

Volleyball Regel: 17.2.3

Die zweite und die folgenden Verzögerungen jeglicher Art durch irgendein Mitglied derselben Mannschaft im selben Spiel werden als Fehler mit einer BESTRAFUNG WEGEN VERZÖGERUNG geahndet, mit der Folge eines Spielzugverlustes.

Siehe Regel: 6.1.3

Volleyball Regel: 17.2.4

Sanktionen wegen Verzögerung vor und zwischen den Sätzen werden im folgenden Satz wirksam.

Siehe Regel: 6.3 19.1

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley, 2002 www.volleyball.ch

 

 

 

 

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