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Kapitelübersicht
Regeln erklärt

Volleyball Regel: 26. SCHREIBER



Volleyball Regel: 26.1 STANDORT

Der Schreiber erfüllt seine Aufgaben am Schreibertisch auf der dem ersten Schiedsrichter gegenüberliegenden Seite des Feldes und ihm zugewandt.



Volleyball Regel: 26.2 ZUSTÄNDIGKEITEN

Er führt den Spielberichtsbogen entsprechend den Regeln, wobei er mit dem zweiten Schiedsrichter zusammenarbeitet.Er benutzt einen Summer oder ein anderes akustisches Gerät, um im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Schiedsrichtern Zeichen zu geben.



Volleyball Regel: 26.2.1

Vor dem Spiel bzw. Satz hat der Schreiber:



Volleyball Regel: 26.2.1.1

die Angaben über das Spiel und die Mannschaften entsprechend den gültigen Regeln einzutragen und die Unterschriften der Kapitäne und Trainer zu beschaffen;

Siehe Regel: 4.1 5.1.1 5.2.2

Volleyball Regel: 26.2.1.2

die Anfangsaufstellung jeder Mannschaft vom Aufstellungsblatt zu übertragen.Wenn er das Aufstellungsblatt nicht rechtzeitig erhält, teilt er dies unverzüglich dem zweiten Schiedsrichter mit.

Siehe Regel: 5.2.3.1 7.3.2

Volleyball Regel: 26.2.1.3

die Nummer und den Namen des Liberos einzutragen.

Siehe Regel: 7.3.2 20.1.2 20.3.3.2

Volleyball Regel: 26.2.2

Während des Spiels hat der Schreiber:



Volleyball Regel: 26.2.2.1

die erzielten Punkte zu vermerken und sicherzustellen, dass die Anzeigetafel den richtigen Spielstand anzeigt;

Siehe Regel: 6.1

Volleyball Regel: 26.2.2.2

die Aufschlagreihenfolge jeder Mannschaft zu kontrollieren und die Schiedsrichter auf einen diesbezüglichen Fehler sofort nach Ausführung des Aufschlags aufmerksam zu machen;

Siehe Regel: 13.2

Volleyball Regel: 26.2.2.3

die Auszeiten und Spielerauswechslungen zu vermerken, ihre Anzahl zu kontrollieren und den zweiten Schiedsrichter darüber zu informieren;

Siehe Regel: 16.1 16.4.1 25.2.6 25.2.7

Volleyball Regel: 26.2.2.4

die Schiedsrichter auf einen regelwidrigen Antrag auf Unterbrechung aufmerksam zu machen;

Siehe Regel: 16.6

Volleyball Regel: 26.2.2.5

den Schiedsrichtern das Ende der Sätze und das Erreichen des 8. Punktes im entscheidenden Satz anzukündigen;

Siehe Regel: 6.2 16.4.1 19.2.2

Volleyball Regel: 26.2.2.6

alle Sanktionen einzutragen;

Siehe Regel: 17.2 22.3

Volleyball Regel: 26.2.2.7

nach den Anweisungen des zweiten Schiedsrichters alle anderen Vorkommnisse einzutragen, wie z.B. ausnahmsweise Auswechslungen, Wiederherstellungszeiten, längere Unterbrechungen, äußere Beeinträchtigung usw.

Siehe Regel: 8.2 18.1.2 18.2 18.3

Volleyball Regel: 26.2.3

Am Ende des Spiels hat der Schreiber:



Volleyball Regel: 26.2.3.1

das Endresultat einzutragen;

Siehe Regel: 6.3

Volleyball Regel: 26.2.3.2

im Falle eines Protestes nach der Zustimmung des ersten Schiedsrichters eine Erklärung des Mannschaftskapitäns über den Vorfall, der Anlass für den Protest ist, auf dem Spielberichtsbogen einzutragen oder dem Mannschaftskapitän zu erlauben, die selbst zu tun.

Siehe Regel: 5.1.2.1 5.1.3.2 24.2.4

Volleyball Regel: 26.2.3.3

nachdem er selbst den Spielberichtsbogen unterschrieben hat, die Unterschriften der Mannschaftskapitäne und danach der Schiedsrichter einzuholen.

Siehe Regel: 5.1.3.1 24.3.3 25.3.3

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley, 2002 www.volleyball.ch

 

 

 

 

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