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Kapitelübersicht
Regeln erklärt

Volleyball Regel: 28. OFFIZIELLE ZEICHEN



Volleyball Regel: 28.1 HANDZEICHEN DER SCHIEDSRICHTER

Die Schiedsrichter müssen den Grund für ihren Pfiff (Art des gepfiffenen Fehlers oder die Art der genehmigten Unterbrechung) durch das offizielle Handzeichen anzeigen. Das Zeichen wird für einen Moment beibehalten. Wenn es mit einer Hand ausgeführt wird, dann mit derjenigen auf der Seite der Mannschaft, die den Fehler begangen oder den Antrag gestellt hat.



Volleyball Regel: 28.2 FAHNENZEICHEN DER LINIENRICHTER

Die Linienrichter müssen die Art des begangenen Fehlers durch die offiziellen Fahnenzeichen anzeigen und das Zeichen für einen Moment beibehalten.

Siehe Regel: 12

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley, 2002 www.volleyball.ch

 

 

 

 

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