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Kapitelübersicht
Regeln erklärt

Volleyball Regel: 2. NETZ UND PFOSTEN



Volleyball Regel: 2.1 NETZHÖHE



Volleyball Regel: 2.1.1

Senkrecht über der Mittellinie befindet sich ein Netz, dessen Oberkante auf einer Höhe von 2,43 m für Männer und 2,24 bei Frauen liegt.

Siehe Regel: 1.3.3

Volleyball Regel: 2.1.2

Die Höhe wird in der Mitte des Spielfeldes gemessen. Die Netzhöhe über den Seitenlinien muss genau gleich sein und darf die vorgeschriebene Höhe nicht um mehr als 2 cm überschreiten.

Siehe Regel: 1.1 1.3.2 2.1.1

Volleyball Regel: 2.2 BESCHAFFENHEIT DES NETZES

Das Netz ist 1,00 m breit und 9,50 bis 10,00 m lang (auf jeder Seite 25 bis 50 cm außerhalb der Seitenbänder). Es besteht aus quadratischen Maschen von schwarzen Material mit 10 cm Seitenlänge. An seiner Oberseite befindet sich ein waagerechtes, auf 7 cm umgefaltetes und über die ganze Länge zusammengenähtes weißes Band. An beiden Enden dieses Bandes ist eine Öffnung, durch die ein Seil durchgezogen wird, um das Band an den an den Pfosten zu befestigen und die Oberkante straff zu halten.Innerhalb des Bandes verläuft ein flexibles Stahlseil, mit dem das Netz an den Pfosten befestigt und seine Oberkante gespannt wird.

An der Unterseite befindet sich ein anderes waagerechtes Band (5 cm breit, ähnlich wie das obere Band) mit einem durchgefädelten Seil. Dieses Seil wird an den Pfosten befestigt und hält den unteren Teil des Netzes straff.



Volleyball Regel: 2.3 SEITENBÄNDER

Zwei weiße Bänder werden senkrecht am Netz direkt oberhalb der Seitenlinien befestigtSie sind 5 cm breit und gehören zum Netz.

Siehe Regel: 1.3.2

Volleyball Regel: 2.4 SEITENBÄNDER

xEine Antenne ist ein flexibler Stab von 1,80 m Länge und 10 mm Durchmesser, hergestellt aus Glasfieber oder ähnlichem Material.Jede Antenne ist an der äußeren Kante des Seitenbandes befestigt. Die Antennen befinden sich auf gegenüberliegenden Seiten des Netzes.Die oberen 80 cm jeder Antenne befinden sich oberhalb des Netzes und sind in Abschnitten von je 10 cm in kontrastierenden Farben markiert, vorzugsweise rot und weiß.

Die Antennen werden als zum Netz gehörig betrachtet und begrenzen seitlich den Überquerungssektor.

Siehe Regel: 2.3 11.1.1

Volleyball Regel: 2.5 PFOSTEN



Volleyball Regel: 2.5.1

Die Pfosten, die das Netz halten, befinden sich in einem Abstand von 0,50 bis 1,00 m außerhalb der Seitenlinien. Sie sind 2,55 m hoch und vorzugsweise verstellbar.

Bei World""- und ""Official""-Wettbewerben der FIVB müssen sich die Pfosten in einem Abstand von 1,00 m außerhalb der Seitenlinien befinden."



Volleyball Regel: 2.5.2

Die Pfosten müssen abgerundet und glatt sein. Zu ihrer Befestigung am Bodendürfen keine Spannseile verwendet werden. Alle gefährlichen und behindernden Konstruktionen sind zu vermeiden.



Volleyball Regel: 2.6 ZUSATZAUSRÜSTUNG

Jegliche Zusatzausrüstung wird durch Vorschriften der FIVB festgelegt.



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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley, 2002 www.volleyball.ch

 

 

 

 

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