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Kapitelübersicht
Regeln erklärt

Volleyball Regel: 24. ERSTER SCHIEDSRICHTER



Volleyball Regel: 24.1 STANDORT

Der erste Schiedsrichter übt seine Tätigkeit auf einem Schiedsrichterstuhl, der sich in der Verlängerung eines der Netzenden befindet, sitzend oder stehend, aus. Seine Augenhöhe muss sich ungefähr 50 cm über der Netzoberkante befinden.



Volleyball Regel: 24.2 BEFUGNISSE



Volleyball Regel: 24.2.1

Der erste Schiedsrichter leitet das Spiel von Anfang bis Ende mit Entscheidungsbefugnis über alle Mitglieder des Schiedsgerichts und der Mannschaften.

Während des Spiels sind seine Entscheidungen endgültig. Er ist berechtigt, die Entscheidungen der anderen Mitglieder des Schiedsgerichts aufzuheben, wenn er feststellt, dass diese sich geirrt haben.

Der erste Schiedsrichter kann ein Mitglied des Schiedsgerichts, das seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, sogar ersetzen lassen.

Siehe Regel: 4.1.1 6.3

Volleyball Regel: 24.2.2

Der erste Schiedsrichter kontrolliert auch die Arbeit der Ballholer und Wischer.

Siehe Regel: 3.3

Volleyball Regel: 24.2.3

Der erste Schiedsrichter hat das Recht, über alles zu entscheiden, was das Spiel betrifft, auch über das, was in den Regeln nicht festgelegt ist.



Volleyball Regel: 24.2.4

Der erste Schiedsrichter erlaubt keine Diskussionen über seine Entscheidungen.

Jedoch gibt der erste Schiedsrichter auf Verlangen des Spielkapitäns diesem eine Erläuterung über die Anwendung oder Auslegung der Regeln, die seiner Entscheidung zugrunde liegen.

Ist der Spielkapitän mit der Erläuterung des ersten Schiedsrichters nicht einverstanden und entscheidet sich, gegen diese Entscheidung zu protestieren, so muss er sich sofort das Recht vorbehalten, am Ende des Spiels diesen Protest aktenkundig zu machen und niederzuschreiben. Der erste Schiedsrichter hat dieses Recht des Spielkapitäns zu akzeptieren.

Siehe Regel: 21.1.2 5.1.2.1 5.1.3.2 26.2.3.2

Volleyball Regel: 24.2.5

Der erste Schiedsrichter muss vor und während des Spiels verantwortlich beurteilen, ob die Spielfläche, die Ausrüstung und die äußeren Bedingungen den Spielerfordernissen entsprechen.

Siehe Regel: 1.

Volleyball Regel: 24.3 ZUSTÄNDIGKEITEN



Volleyball Regel: 24.3.1

Vor dem Spiel hat der erste Schiedsrichter:



Volleyball Regel: 24.3.1.1

den Zustand der Spielfläche, der Bälle und der weiteren Ausrüstung zu überprüfen,

Siehe Regel: 1.

Volleyball Regel: 24.3.1.2

mit den Mannschaftskapitänen die Auslosung durchzuführen,

Siehe Regel: 7.1

Volleyball Regel: 24.3.1.3

das einspielen der Mannschaften zu überwachen.

Siehe Regel: 7.2

Volleyball Regel: 24.3.2

Während des Spiels hat nur der erste Schiedsrichter die Befugnis:



Volleyball Regel: 24.3.2.1

den Mannschaften Verwarnungen auszusprechen,

Siehe Regel: 22.1

Volleyball Regel: 24.3.2.2

unkorrektes Verhalten und Verzögerungen zu ahnden,

Siehe Regel: 17.2 22.2

Volleyball Regel: 24.3.2.3

zu entscheiden über:

a) Fehler des Aufschlagspielers und Positionsfehler der aufschlagenden Mannschaft einschließlich Sichtblock,

b) Fehler beim Spielen des Balles,

c) Fehler oberhalb des Netzes und am oberen Teil des Netzes,

d) Angriffsschläge von Hinterspielern und des Libero,

e) Angriffsschläge eines Spielers nach einem oberen (Finger-) Zuspiel des in der Vorderzone befindlichen Liberos,

f) Bälle, die die senkrechte Ebene unterhalb des Netzes durchqueren.

Siehe Regel: 7.413.413.513.7.1 10.3 12.4.1 12.4.4 14.3.3 14.3.5 14.3.6 9.4.5

Volleyball Regel: 24.3.3

Am Ende des Spiels unterschreibt er den Spielberichtsbogen.

Siehe Regel: 26.2.3.3

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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley, 2002 www.volleyball.ch

 

 

 

 

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