Daniela Lanner Mapeli von den Roten Raben Vilsbiburg wurde von der FIVB wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Regelwerk für drei Monate gesperrt. Die brasilianische Mittelblockerin des Pokalsiegers 2009 hatte im März versäumt, die Einnahme eines Grippemittels anzuzeigen.
DVL-Geschäftsführer Thorsten Endres begrüßte die Entscheidung der FIVB. „Fairness und Glaubwürdigkeit im Sport können wir nur mit einem konsequenten Anti-Doping-Politik aufrechterhalten”, so Endres. Die DVL war über den Verein Rote Raben in das Verfahren eingeschaltet worden und koordinierte die Kommunikation mit der FIVB in den zurückliegenden Wochen.
Lanner Mapeli wurde im Rahmen des Finalturniers um den CEV-Cup am 14. März in Italien positiv getestet. Im anschließenden Untersuchungs- und Anhörungsverfahren am 22. Juli in Lausanne stellte sich heraus, dass sich die Spielerin ohne Wissen der Teamleitung wegen eines Grippeinfekts selbst medikamentiert hatte. Die FIVB rügte diesen Fehler im Urteil. Lanner Mapeli ist nun bis zum 23. Oktober gesperrt und wird damit am ersten Bundesligaspieltag fehlen. Über eine mögliche, darüber hinausgehende nationale Sperre entscheidet der Anti-Doping Ausschuss des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV). Eine Annullierung von Spielen oder Bestrafung des Klubs sieht der Nationale Anti Doping Code der NADA für einen solchen Fall nicht vor.
„Die DVL engagiert sich für einen dopingfreien Sport”, betonte Endres. Auf der Bundesligaversammlung im Mai verabschiedeten die Vereine einstimmig ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Derzeit fordert die DVL von über 1.000 Aktiven der 1. und 2. Bundesliga entsprechende Anti-Doping-Vereinbarungen ab.
Die Vereinsleitung der Roten Raben Vilsbiburg hat nach der Urteilsverkündung durch die FIVB umgehend reagiert und Ihrerseits durch eine empfindliche Geldstrafe ihre ablehnende Haltung zum Thema Doping deutlich unterstrichen. Auch wenn, so der Verein in einer offiziellen Stellungnahme gegenüber der DVL, die FIVB in ihrem Urteil bestätigt, dass Daniela Lanner Mapeli, das aus ihrer Heimat stammende – dort im freien Verkauf erhältliche – Grippemittel nicht mit der Absicht der Leistungssteigerung eingenommen habe, so habe sie gegen die ihr bekannte Medikamentenmeldepflicht verstoßen. Die Vereinsleitung schließt sich dem Strafmaß der FIVB an und belegt die Sportlerin – zusätzlich zu ihrer dreimonatigen Sperre – mit einer Geldbuße von drei Monatsgehältern.
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