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Kapitelübersicht
Regeln erklärt

Volleyball Regel: 3. BÄLLE



Volleyball Regel: 3.1 MERKMALE

Der Ball muss kugelförmig sein und aus einer weichen Leder- oder Kunstlederhülle bestehen, die eine Blase aus Gummi oder ähnlichem Material enthält.Der Ball kann einfarbig und hell sein oder aus einer Kombination von Farben bestehen.

Das Material des Kunstleders und die Farbkombinationen müssen FIVB Standards genügen.Der Umfang muss 65 bis 67 cm und das Gewicht 260 bis 280 g betragen.Der Innendruck beträgt 294,3 bis 318, 82 mbar bzw. hPa (0,30 bis 0,325 kg/cm2).



Volleyball Regel: 3.2 GLEICHARTIGKEIT DER BÄLLE

Die während des Wettkampfes verwendeten Bälle müssen die gleichen Merkmale bezüglich Umfang, Gewicht, Druck, Fabrikat, Farbe usw. haben.

Bei World""- und ""Official""-Wettbewerben der FIVB sowie Nationale oder Ligameisterschaften müssen mit von der FIVB zugelassenen Bällen gespielt werden, es sei denn, die FIVB genehmigt andere Verfahrensweisen."

Siehe Regel: 3.1

Volleyball Regel: 3.3 DREI-BALL-SYSTEM

Bei World""- Wettbewerben der FIVB müssen drei Bälle verwendet werden. In diesem Fall werden sechs Ballholer eingesetzt, je einer an den Ecken der Freizone und je einer hinter jedem Schiedsrichter."



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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley, 2002 www.volleyball.ch

 

 

 

 

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